Integrative Zahnheilkunde (Archiv)

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Zahnärztliche Hypnose

Von Armin Zarmann

Trotz moderner, schmerzfreier Anästhesie- und Behandlungsmethoden ist die Angst vor einer Zahnbehandlung weit verbreitet.

Grundsätzlich gilt es im Vorfeld abzuklären, ob eine Zahnbehandlungsangst oder eine Zahnbehandlungsphobie vorliegt.
Nach Jöhren et al. ist die Zahnbehandlungsangst ein Sammelbegriff für alle psychologischen und physiologischen Ausprägungen eines mehr oder weniger starken, nicht krankhaften Gefühls, das in direktem oder indirektem Zusammenhang mit einer Zahnbehandlung auftritt. Die Zahnbehandlungsphobie ist eine krankhafte, spezifische Phobie. Sie führt zu einer oft jahrelangen Vermeidung des Zahnarztbesuches.

Laut einer wissenschaftlichen Stellungnahme der DGZMK (Deutsche Gesellschaft für Zahn- Mund- und Kieferheilkunde) geben 60–80 % der Bevölkerung ein Angstgefühl beim Zahnarztbesuch an: Bis zu 20 % gelten als hoch ängstlich, 5 % vermeiden den Besuch beim Zahnarzt völlig.

Die  Ursachen für das Entstehen einer Zahnbehandlungsangst sind u. a.:

  • das Gefühl ausgeliefert zu sein,
  • frühere traumatische Erlebnisse,
  • die Angst vor unerwarteten Schmerzen,
  • unbekannte und unvorhergesehene Abläufe während der Behandlung,
  • der drohende Verlust der Selbstkontrolle,
  • starker Würgereiz

Patienten mit einer Zahnbehandlungsangst oder Zahnbehandlungsphobie sollten grundsätzlich nach den gleichen zahnärztlichen, therapeutischen Grundsätzen behandelt werden wie Patienten ohne Ängste und Phobien. Ihnen sollte eine dauerhafte zahnärztliche Betreuung ermöglicht werden.

Die zahnärztliche Hypnose ist ein Weg, um dem Patienten eine angstfreie, entspannte und schmerzlose Zahnbehandlung zu ermöglichen. Sie ist ein primär anxiolytisches (angstlösendes) Verfahren, das es in vielen Fällen ermöglicht, ohne medikamentös sedierende Maßnahmen die Zahnbehandlungsangst zu therapieren und abzubauen.

Im Prinzip ist jeder geistig gesunde Mensch hypnotisierbar, allerdings ist eine  Bereitschaft und Konzentrationsfähigkeit des Patienten erforderlich. Niemand ist gegen seinen Willen hypnotisierbar. Maßgebend ist dabei ein vetrauensvolles Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Grundsätzlich gilt: 10 % der Bevölkerung sind sehr gut hypnotisierbar, 80 % gut und 10 % eher schlecht.

Kontraindikationen sind:

  • Herzschwäche,
  • Geisteskrankheiten,
  • Persönlichkeits- oder Zwangsstörungen,
  • Hysterie,
  • Psychosen,
  • Schockzustände,
  • Medikamenten-, Drogen- oder Alkoholabhängigkeit.

Weiterführende Informationen:

Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Hypnose e. V.

Literatur:

Jöhren, P.; Gängler, P. (1999): Die Zahnbehandlungsangst, Zahnbehandlungsphobie – Definitionen, Ätiologie. Zahnärztl Welt Ref. 108,775.

Jöhren, P.; Margraf-Stiksrud (2002): Zahnbehandlungsangst und Zahnbehandlungsphobie bei Erwachsenen. Wissenschaftliche Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zahn- Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), (pdf.)
Stand: 30. Oktober 2008.

Autor:

Dr med. dent. Armin Zarmann

Panoramastr. 1
10178 Berlin

Tel.: 030.24088100
Fax: 030.24088110

zarmann@zarmann-jurela.de
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